Feuerwehrbedarfsplanung


Da die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist gehen bereits viele Gemeinden dazu über, den Feuerwehrbedarfsplan von externen Planungsbüros erstellen zu lassen. Neben einer erheblichen Zeitersparnis bietet die externe Vergabe den großen Vorteil der Unbefangenheit des Erstellers gegenüber den vorhandenen Feuerwehren und die reine sachliche und fachliche Betrachtung und Analyse vorhandener Strukturen.


Grundlagen

Die Begutachtung im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes durch unser Planungsbüro bezieht sich auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehrs zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nach der die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen und erfolgt unter anderem auf Grundlage folgender (Rechts-)Vorschriften:

  • Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
  • Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)
  • Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
  • Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
  • Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 2, FwDV 3, FwDV 7, FwDV 100, FwDV 500
  • ABC-Konzept Bayern
  • Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (GUV-V C53)
  • Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst (DGUV-205-021)
  • GUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (DGUV-205-008)
  • Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung Bayern“
  • Gemeindeordnung (GO)
  • Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
  • Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR)
  • Alarmierungsbekanntmachung zur Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (ABek)
  • ...

Entsprechend den Vorgaben der VollzBekBayFwG werden unsere Feuerwehrbedarfspläne mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat abgestimmt. 


Für die Erstellung des Bedarfsplanes wird je nach Größe der Kommune ein Zeitraum von ca. 2 - 4 Monaten eingeplant.