Da die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist gehen bereits viele Gemeinden dazu über, den Feuerwehrbedarfsplan von externen Planungsbüros erstellen zu lassen. Neben einer erheblichen Zeitersparnis bietet die externe Vergabe den großen Vorteil der Unbefangenheit des Erstellers gegenüber den vorhandenen Feuerwehren und die reine sachliche und fachliche Betrachtung und Analyse vorhandener Strukturen.
Grundlagen
Die Begutachtung im Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes durch unser Planungsbüro bezieht sich auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehrs zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nach der die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen und erfolgt unter anderem auf Grundlage folgender (Rechts-)Vorschriften:
Entsprechend den Vorgaben der VollzBekBayFwG werden unsere Feuerwehrbedarfspläne mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat abgestimmt.
Für die Erstellung des Bedarfsplanes wird je nach Größe der Kommune ein Zeitraum von ca. 2 - 4 Monaten eingeplant.